Operationen und Korrekturen in und an der Nase
Vor einigen Jahrzehnten noch war es für die meisten Menschen unvorstellbar, sich aus anderen Gründen als einer medizinischen Notwendigkeit am Körper Operationen durchführen zu lassen. Vor allem im Gesichtsbereich nicht. War doch die Gefahr, dass sichtbare Narben bleiben groß.
Die heutige Chirurgie vermag inzwischen Eingriffe, wie zum Beispiel eine Nasenkorrektur, vorzunehmen, wobei keine sichtbaren Schäden zurückbleiben. Nasenoperationen oder -korrekturen beispielsweise waren früher, wenn überhaupt, nur denkbar bei Nasenscheidewandverkrümmungen, bei häufigem Nasenbluten das Veröden von Krampfadern, ferner das Weiten der Nasenlöcher bei Atemproblemen. Damals komplizierte Eingriffe, heute oft schon ambulant vom HNO-Arzt durchführbar.
In den letzten Jahren nimmt der Trend zu Schönheits-OPs zu. Deshalb häuft sich auch die Nachfrage nach einer Nasenkorrektur. Sei es um sich die Nase gerade, größer, kleiner oder einfach hübscher machen zu lassen. Den Möglichkeiten sind fast keine Grenzen mehr gesetzt. Vergrößerungen und Verlängerungen werden mithilfe von Knorpeln aus Rippen oder Ohr vorgenommen.
Ein Risiko bleibt wie bei jeder Operation dennoch. Abgesehen von den normalen Operationsrisiken, bleibt immer auch das Risiko eines missglückten Ergebnisses. Dieses kann durch die sorgfältige Arztwahl erheblich reduziert werden. Zusätzliche Operationen, langwierige Gutachten und Untersuchungen, weitere Kosten und unnötiges Leiden können durch eine gute Vorbereitung und Recherche vermieden werden. Nachweisliche Erfolge, ein guter Ruf und absolute Seriosität auch im Hinblick auf die Bezahlung sind unerlässliche Vorraussetzung. Die Medien berichten immer wieder von schlechten Beispielen.
Der Hinweis auf bestimmte Verhaltensregeln sowie eine gute Nachsorge sind genauso wichtig und sollten unbedingt Teil des Behandlungsprogramms des jeweiligen Arztes gehören.
Nicht zuletzt deshalb, weil Schönheitsoperationen eine kostspielige Angelegenheit sind und selbst finanziert werden müssen. Lediglich bei einer medizinischen Indikation oder nach einem Unfall, Nasenbruch oder Verbrennung kann die Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
Heike Stopp
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