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Wechsel der Privaten Krankenversicherung – Vor- und Nachteile

Ab dem 01. Januar 2009 gibt es die Möglichkeit für alle neu privat Versicherten, innerhalb der PKV-Unternehmen zu wechseln und ihre Altersrückstellungen mit zu nehmen. Was bislang nicht möglich war, und deshalb einen Wechsel innerhalb der PKV meist nicht interessant gemacht hat. Für die Bestandskunden gibt es nur eine befristete Wechselmöglichkeit zwischen dem 01. Januar 2009 und dem 30. Juni 2009.


In dieser Zeit können Bestandskunden bei einem Wechsel die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitnehmen. Ob dies vorteilhaft ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Zu beachten ist auch für Bestandskunden, die vor dem 01.01.2000 privat versichert waren und den 10 prozentigen gesetzlichen Zuschlag seit dem 01.01.2000 nicht gezahlt haben, diesen bei einem Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung nun zahlen müssen, da dies als Neuabschluss gilt. Alle Versicherten, die bislang den 10 prozentigen Zuschlag gezahlt haben, können bei einem Wechsel in eine neue PKV die dort angesammelten Mittel nicht mitnehmen. Der 10 prozentige Zuschlag soll ab dem 65. Lebensjahr eine Beitragsanpassung für Rentner in der PKV abmildern und ab dem 80. Lebensjahr dürfen die Beiträge sogar gesenkt werden. Durch einen PKV Wechsel wird diese Beitragsabmilderung voraussichtlich niedriger ausfallen.

Zu berücksichtigen sind nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen, denn hier gibt es viele kleine Unterschiede, die im Leistungsfall eine große Auswirkung haben können. Deshalb lohnt ein intensiver Vergleich der Versicherungsbedingungen. Ansonsten spielt die langfristige Beitragsentwicklung einer Gesellschaft, die Bonität und Kapitalanlagepolitik eine wichtige Rolle für die zukünftigen Beiträge.


Die Kündigungsfristen der alten Krankenversicherung sind zu berücksichtigen, damit man keine doppelten Beiträge zahlt und andererseits keine Zeit hat, wo man ohne Versicherung ist.

Ulrich Lindemann

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