Tierhalterhaftpflichtversicherung
Damit das Halten von Tieren nicht zum schweren Kostenrisiko wird, sollten Tierbesitzer eine Tierversicherung, genauer gesagt eine Haftpflichtversicherung für Tiere abschließen, da im Falle eines Schadens durch das jeweilige Tier der Halter zur Verantwortung gezogen wird. Doch wer glaubt, eine private Haftpflichtversicherung schützt den Halter in allen Fällen der täuscht sich gravierend, denn die private Haftpflicht tritt nur dann in Kraft, wenn die Schäden von Kleintieren wie zum Beispiel von Wellensittichen oder auch Hamstern oder Kaninchen verursacht werden.
Große Tiere wie Pferde, Hunde oder andere Nutz- oder Zugtiere gehören nicht zu den Schützlingen der Privathaftpflichtversicherung, für diese ist die so genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung zuständig, welche auf freiwilliger Basis von jedem Halter abgeschlossen werden kann. Doch wie auch bei der Haftpflichtversicherung ist es auch bei der Tierhalterhaftpflicht, beide sollten aus Sicherheitsgründen immer abgeschlossen werden.
Sollte Ihr Tier, zum Beispiel ein Pferd, durch Austreten oder Beißen Personenschäden oder Unfälle verursachen können die anfälligen Kosten für Sie als Halter in eine extreme Höhe steigen, sollten Sie nicht über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung steht Ihnen für bestimmte Kosten, wie die Kosten zur Behebung eines Schadens oder für eine nötige ärztliche Behandlung beiseite und schützt Sie vor einem großen Geldverlust.
Aus diesen Gründen ist es für jeden Tierhalter, welcher Nutz- oder/und Zugtiere hält am besten und vorteilhaftesten, wenn er eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließt.
Markus Heck
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