Nicht nur Erwerbstätige können vorsorgen
Wie eine private Haftpflichtversicherung auch, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch zu den Standardversicherung eines jeden Haushalts gehören.
Jeder Arbeitnehmer sollte vorsorgen, da die gesetzliche Invalidenrente nicht den entstandenen Einkommensverlust auffangen wird. Wie aber sieht es mit anderen Menschen aus, die zwar einem Beruf nachgehen, jedoch nicht dafür bezahlt werden wie Hausfrauen, Hausmänner und Studenten?
Oftmals ist nicht klar, wie schwerwiegend auch für diese Berufsgruppen eine Berufsunfähigkeit ausfallen kann. Viel zu selten wird dieser doch so wichtigen Thematik Beachtung geschenkt, obwohl durch den Ausfall der Arbeitskraft erhebliche Lücken entstehen können. Ist man dann nicht entsprechend versichert, kann eine Familie nicht wie gewohnt versorgt werden.
Gute Versicherer haben sich längst dieser Berufsgruppen angenommen, da ein gezielter Schutz für diese Menschen im Grunde erst gar nicht vorgesehen ist. Oder aber es sind Bedingungen daran geknüpft, die beispielsweise ein Auszubildender gar nicht erfüllen kann. Wer als Berufseinsteiger vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen muss, soll wenigstens fünf Jahre lang eingezahlt haben, um die gesetzliche Invalidenrente überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Dabei ist es gar nicht selten, dass Menschen berufsunfähig werden. Schwere Erkrankungen, die naturgemäß bei älteren Menschen gehäuft auftreten, wie Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen, Störungen des Bewegungsapparates und psychische Störungen nehmen deutlich zu. Über zwei Millionen Frührentner in der Bundesrepublik sprechen für sich.
Viele Versicherer bieten mittlerweile Angebote für Menschen, die sich um die Familie kümmern und den Haushalt versorgen; fallen sie aus, stehen sie normalerweise mit leeren Händen da und die Arbeit bleibt liegen. Denn Hausfrauen und Hausmänner verdienen kein Geld. Sie gelten offiziell zwar als berufstätig, jedoch nicht als erwerbstätig.
So kommt es diesem Berufsstand nur entgegen, dass einige Versicherungen diesen speziellen Fall einer Berufsunfähigkeit auf der Basis einer professionellen Familie- oder Hauspflegerin absichern. Tritt dann eine Berufsunfähigkeit ein, gilt der Versicherte als finanziell entsprechend abgesichert, um von dem Geld eine Haushaltshilfe einstellen zu können.
Robert Jacobi
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