KFZ-Garantieversicherung
Für Gebraucht- und Neuwagen wird durchaus eine Garantieversicherung abgeschlossen. Gerade beim Privatkauf von Gebrauchtwagen ist die gesetzliche Garantie nicht festgeschrieben. Um dennoch Garantieansprüche abzusichern, bietet sich eine Garantieversicherung an.
Soll ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer Garantieversicherung abgesichert werden, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich, um einen möglichst umfänglichen Versicherungsschutz genießen zu können. Um das Kostenrisiko gering zu halten, achten Versicherungsgesellschaften nämlich auf die Einhaltung bestimmter Kriterien. Beispielsweise spielt das Alter des Gebrauchtwagens hier eine große Rolle. Fahrzeuge, die das Alter von 8 Jahren überschritten haben, fallen in den meisten Fällen nicht in den Versicherungsschutz. Weitere Kriterien sind der Kilometerstand sowie die Motorleistung des zu versichernden Fahrzeuges.
Vor Abschluss des Versicherungsvertrages muss eine Inspektion nachgewiesen werden, so dass für den Versicherer ersichtlich ist, dass das Fahrzeug fahrbereit und ohne erkennbare Mängel ist. Die jeweilige Leistungspflicht schwankt von Versicherer zu Versicherer. Prinzipiell ausgeschlossen sind Wartungs- und Bedienfehler. Ferner werden Verschleißteile wie Bremsen, Kupplung und Reifen ebenfalls aus der Versicherung ausgeschlossen. Konstruktions- und Montagefehler sowie Materialfehler wiederum zählen in den Versicherungsumfang.
Christian Müller
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