Die gegensätzlichen Krankenkassensysteme PKV und GKV
In Deutschland gibt es zwei Gruppen von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Der größte Teil der Bevölkerung (ca. 90%) ist gesetzlich versichert. Die GKV gehört zum Sozialversicherungssystem Deutschlands und wird von mehr als 200 gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die PKV wird von über 50 Versicherern angeboten.
Gesetzlich versichert sind die unselbstständig beschäftigten Arbeitnehmer (Angestellter, Lohnempfänger), Rentner, Arbeitslose, Harzt 4 Empfänger. Privat versichern müssen sich alle, die sich nicht gesetzlich versichern können: Selbständige, Freiberufler, Künstler.
Privat versichern kann sich auch ein Arbeitnehmer und Angestellte, wenn sein Einkommen die Einkommensgrenze (welche regelmäßig angepasst wird) übersteigt. Wem der Wechsel zur PKV möglich wird, soll die Merkmale der beiden vergleichen und für sich abwägen, ob dieser für ihn lohnt, denn die GKV und die PKV sind grundsätzlich verschieden konzipiert und bieten je nach der persönlichen Situation ihre Vorteile. Zudem kann der Weg zurück in die GKV unter Umständen erschwert werden.
Die wichtigsten Wechselkriterien von der GKV in die PKV sind:
- Beitrag – bei der GKV vom Einkommen, bei der PKV vom Alter und Geschlecht abhängig, kann bei der PKV individuell aus frei wählbaren Bausteinen zusammengesetzt werden
- Familienmitglieder (Ehefrau, Kinder) – bei der GKV mitversichert, bei der PKV individuell zu versichern
- Leistungen – bei der PKV sind bestimmte Leistungen mitversichert, bei der GKV über Zuzahlungen
- Aufnahme – die GKV muss jeden aufnehmen, die PKV darf Gesundheitsprüfungen vornehmen und Risikozuschläge erheben
- Beitrag im Rentenalter: die PKV ist zum größten Teil vom Rentner selbst zu tragen, die GKV zu 50%
- Versicherungsschutz im Ausland – bei der PKV mitversichert, bei den GKV nur über Auslandskrankenversicherung
- Arzt- und Krankenhauswahl – bei der PKV frei, bei der GKV eingeschränkt
- Mutterschaftsgeld, Vorsorgekuren bzw. Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mütter, Beitragsfreiheit während des Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaubs – nur bei der GKV mitversichert
- Alternative Heilmethoden – werden von der PKV getragen
- Übernahme von Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten – nur bei der GKV mitversichert
Sven Menzel
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