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Berufsunfähigkeitsversicherung – Versicherungsschutz für die Arbeitskraft

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute Privatsache. Seit dem 01.01.2001 zahlt der Staat nur noch die so genannte Erwerbsminderungsrente an Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Doch auch das nur an Personen, die nachweisen können, dass sie nicht mehr als drei bis sechs Stunden täglich arbeitsfähig sind. Alle anderen erhalten nichts. Wer sich nicht selbst um einen entsprechenden Versicherungsschutz bemüht läuft Gefahr vor dem finanziellen Nichts zu stehen, sollte er seine Arbeitskraft eines Tages verlieren. So gesehen ist die Frage Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll nicht zu stellen.


Private Versicherungsunternehmen haben das Recht, Antragsteller mit hohem Berufsunfähigkeitsrisiko nicht zu versichern. Dieses Risiko messen sie am Gesundheitszustand des Betreffenden, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Es empfiehlt sich dennoch dringend, bei den Angaben der Vorerkrankungen aufrichtig zu sein. Sollte der Kunde seine Arbeitskraft aufgrund einer Krankheit einbüßen, die bereits zuvor bekannt war, aber bei der Aufnahme in die Versicherung nicht angegeben wurde, kann der versicherte sowohl seinen Versicherungsschutz, als auch die bereits eingezahlten Gelder verlieren.


Die Versicherungspolicen beinhalten bisweilen rechtliche Stolperfallen in Form von Vertragsklauseln, die für den Laien möglicherweise nichts sagend sind, sich im Ernstfall jedoch zum Problem entpuppen können. So zum Beispiel die die abstrakte Verweisung. Um ganz sicher zu gehen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch tatsächlich den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht, ist jeder Kunde gut beraten, zuvor einen gesetzlich bestellten Fachmann in die Entscheidung mit einzubeziehen. Berufsunfähigkeit Versicherung Vergleich sollte man keinem Laien überlassen.

Holger Schnittker

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