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Absicherung der Berufsunfähigkeit

Bei einer Berufsunfähigkeit stellt der Arzt fest, dass der Patient den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine andere Tätigkeit ist oft noch möglich. Bei Erwerbsunfähigkeit kann der Patient seinen Lebensunterhalt nicht, oder nur eingeschränkt verdienen.


Die Berufsunfähigkeit war bis 2001 in der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten. Alle nach 1961 geborenen Bürger sind heute nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichert. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss darauf geachtet werden, dass in den Bedingungen „ohne Verweisrecht“ steht. Das bedeutet, dass im Schadensfall gezahlt wird, wenn der Arzt feststellt, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob es möglich ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, spielt dabei keine Rolle.

Die Versicherung muss immer bis zum Anschluss an die Rentenversicherung abgeschlossen werden, um keine Versorgungslücke zu bekommen. Die BU kann als selbstständige Versicherung, oder mit einer anderen Versicherung kombiniert werden. Bei der Kombination sollte der Versicherer beachten, dass bei Kündigung der Hauptversicherung auch der Berufsunfähigkeitsschutz verloren geht.


Der Beitrag richtet sich immer nach dem Eintrittsalter, der jeweiligen Berufsgruppe und ev. Vorerkrankungen. Mit dem Antrag ist auch ein Gesundheitsbogen auszufüllen. Die Fragen müssen all wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das trifft auch für die Angabe von gefährlichen Hobbys zu. Bei Veränderungen sollte immer eine Nachmeldung erfolgen.

Thomas Nissen

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