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Abgeltungssteuer

Ab dem Jahr 2009 beträgt die Abgeltungssteuer 25 Prozent auf Dividenden, Veräußerungsgewinne und Zinsen.


Die bisherige und derzeitige Regelung, die noch bis Ende 2008 gültig ist, war die Steuerfreiheit für Investmentfonds oder Aktien, die länger als 12 Monate in Depot gehalten wurde. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden, dass diese nur zu 50 Prozent versteuert werden ist ab 2009 ebenso hinfällig.

Die Lebensversicherung wird ein wenig anders behandelt unter bestimmten Voraussetzungen und hat dadurch wieder einen Teil der Steuerfreiheit zurück. Ist die Laufzeit der Lebensversicherung mehr als 12 Jahre und der Versicherungsnehmer hat das 60. Lebensjahr vollendet, werden die Erträge der Lebensversicherung nur zu 50 Prozent versteuert. Unter Umständen betrifft ab 2009 die Abgeltungssteuer auch Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung verkaufen.

Alle Lebensversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden und innerhalb der ersten 12 Jahren verkauft werden, könnten theoretisch unter die Abgeltungssteuer fallen. Besteuert wird die Differenz aus dem Verkaufspreis der Lebensversicherung und den eingezahlten Beiträgen.

Da allerdings in den ersten Jahren einer Lebensversicherung erst die Provision und die Verwaltungskosten den Vertrag belasten, dauert es lange bis der Rückkaufswert die eingezahlten Beiträge eingereicht.

Auf diesen Punkt in der Unternehmenssteuerreform hat wohl die Versicherungswirtschaft hingewirkt, da inzwischen der Zweitmarkt für Lebensversicherungen immer mehr Umsatz macht und den Versicherungen damit das lohnende Geschäft mit dem Storno einer Lebensversicherung vermiest.


Der Zweitmarkt zahlt in der Regel dem Versicherungsnehmer mehr Geld aus, als dieser bei seiner Versicherungsgesellschaft bei einer Kündigung über den Rückkaufswert bekommt. Der Zweitmarkt zahlt in der Regel zwischen 2 und 15 Prozent mehr aus als die Versicherer. Zudem behält der Versicherungsnehmer noch einen beitragsfreien kostenlosen Todesfallschutz.

Uwe Ulrich

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