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Dominikanische Republik — Einreisebestimmungen

Wohin dieses Jahr in den Urlaub fliegen? Spanien? – Schon so oft gewesen. Italien – Nichts Neues. So manch einen reizt es, Europa im Urlaub hinter sich zu lassen und in die Ferne zu schweifen. Ziele gibt es genug. Per Flugzeug geht es über den „großen Teich“, zum Beispiel in die Dominikanische Republik. Dort locken Palmen, Sonne und Meer, sowie angenehme Temperaturen um die 28 Grad Celsius. Doch welche Einreisebestimmungen gelten dort eigentlich? Welche Formalitäten sind im Voraus zu erledigen?


Als Deutscher hat man es da nicht sonderlich schwer. Der persönliche Reisepass ist vollkommen ausreichend, um ins Reich der weißen Traumstrände und des türkisfarbenen Wassers zu gelangen. Allerdings sollte man unbedingt darauf achten, dass er noch eine ganze Weile gültig ist, nämlich mindestens sechs Monate. Und das zum Zeitpunkt des Rückflugs!

Wer einen Familienurlaub in der Dominkanischen Republik plant, dem sei gesagt, dass Kinder mit ihrem Kinderausweis einreisen können. Aber Achtung, auch die Kinder unter 10 Jahren sind nicht von der Lichtbildpflicht ausgenommen!

Möglicherweise haben Sie bei einem Flug in die Dominikanische Republik einen Zwischenaufenthalt in den USA. Hier gilt es seit dem 26.10.06 weitere Regeln zu beachten. An die Reisepässe von Besuchern werden dabei spezielle Anforderungen gestellt: Es muss sich um elektronische Pässe handeln, sogenannte e-Reisepässe. Diese sind mit einem Computerchip ausgestattet, auf dem all ihre biographischen Daten gespeichert sind, ebenso ein Digitalfoto.

Sind Sie dann endlich an einem der großen Flughäfen wie Punta Cana (PUJ), Puerto Plata (POP), Santo Domingo (SDQ) oder La Romana (LRM) angekommen, können Sie entspannt in Ihren Urlaub starten.


In diesem Interesse jedoch noch ein wichtiger Hinweis: Tragen Sie Geldbeutel, Fotoapparat, Handy und Papiere stets vorne am Körper. Auch eine Duplizierung der wichtigsten Papiere schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen. Verstauen Sie beide Dokumente jeweils an separaten Orten. So bleibt Ihnen im Falle eines Diebstahls auf jeden Fall ein Exemplar erhalten.

Sven Häwel

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