In die Rente gleiten – die Altersteilzeit
Als Instrument zum Abbau für Arbeitsplätzen genutzt war die Altersteilzeit ursprünglich angedacht als eine Möglichkeit, älteren Mitarbeitern einen frühzeitigen und gleichzeitig gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.
Die Altersteilzeit wird gefördert von der Agentur für Arbeit, falls diese bis spätestens am 31. Dezember 2009 angetreten wird. In seiner ursprünglichen Form war angedacht, einem Mitarbeiter über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit die Arbeitszeit zu halbieren. Fast ausschließlich genutzt wird heute jedoch das Blockmodell, das in zwei Beschäftigungsphasen unterteilt wird. In der ersten Phase, genannt Arbeitsphase, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit wie vor Beginn der Altersteilzeit vollständig erhalten.
In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird die Arbeitszeit auf Null gesetzt, wodurch sich in der Gesamtdauer der Altersteilzeit eine Halbierung wie im ursprünglichen Modell angedacht ergibt. Eine Aufstockung des Teilzeitentgeltes um 20% ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, manche Unternehmen bieten eine höhere Aufstockung an, um ältere Arbeitnehmer zur Altersteilzeit zu bewegen. Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, das Nettoeinkommen des Altersteilzeitbeschäftigten fällt etwas höher aus als bei anderen Teilzeitbeschäftigten.
Durch die Altersteilzeit fallen die erworbenen Rentenansprüche geringer aus. Schwache Rentenbezüge können negative Folgen haben für den Lebensstandard im Rentenalter und das Inanspruchnehmen von Krediten bei der eigenen Bank. Die gesetzliche Rente kann beispielsweise ausgeglichen werden durch eine Lebensversicherung, Wertpapiere oder eine steuerfreie Rente aus Österreich.
Andreas Mettler
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