Bankkonto im Erbfall blockiert?
Wie alles andere Vermögen des Erblassers geht Guthaben bei einer Bank mit dem Erbfall auf die Erben über. Viele Erben meinen, Sie müssten einen Erbschein haben, um über das Kontoguthaben zu verfügen. Das ist aber nicht richtig.
Der Erbschein ist nur ein Mittel, um sich gegenüber der Bank zu legitimieren. Existiert ein (notarielles) Testament wird oft an die Erben oder den Erben ausgezahlt, wenn er eine Abschrift des Testaments und das Protokoll der Testamentseröffnung vorlegt. Außerdem kann mittels einer Vollmacht über den Tod hinaus über das Konto auch nach dem Tod des Inhabers verfügt werden. In diesem Fall erstellt der Kontoinhaber zu Lebzeiten bei seiner Bank eine Kontovollmacht für eine Vertrauensperson, die dann auch nach seinem Tod Gültigkeit behalten soll. Zur Erteilung der Kontovollmacht sollte das Kreditinstitut aufgesucht werden, damit spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung vermieden werden.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten mit der Bank kann es auch zweckmäßig sein, ein Bankeigenes Formular zu verwenden. Banken müssen aber auch notarielle Vollmachten anerkennen. Der Erbe kann nach dem Erbfall eine Kontovollmacht oder Vorsorgevollmacht widerrufen.
Mehr Informationen unter www.wf-kanzlei.de
Jan-Hendrik Frank
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