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Schiffsbeteiligungen – Steuern in Kapital umwandeln

Mit einer Schiffsbeteiligung kann der Anleger aus Steuern ein Zusatzeinkommen oder auch frei verfügbares Kapital bilden.


In erster Linie richtet sich das Konzept einer Schiffsbeteiligung an Anleger, mit einem zu versteuernden Einkommen ab ungefähr 35.000 Euro pro Jahr für Ledige und ab ca. 45.000 Euro jährlich für Verheiratete.

Bei den Schiffsbeteiligungen kauft der Anleger einen Anteil, jedoch bezahlt er diesen nicht aus dem Eigenkapital, sondern dieser Anteil wird ganz oder teilweise finanziert. Meist gibt es bei den Schiffsbeteiligungen einen hohen Verlustvortrag, aufgrund dessen das zu versteuernde Einkommen des Anlegers sinkt. Er spart so also Steuern. Die fälligen Zinsen und die Tilgung für den Anteil an der Schiffsbeteiligung werden komplett oder zum größten Teil aus dem Ertrag der Schiffsbeteiligung und der Steuerersparnis getragen. Die Kapitaleinlage ist nach einigen Jahren bezahlt und die Einnahmen, die sonst für die Tilgung der Finanzierung genutzt wurden, können als Zusatzeinkommen verbucht werden. Der Anleger kann aber die Schiffsbeteiligung auch wieder verkaufen und das meist steuerfrei. Wie bei allen anderen risikoreichen Anlagen, gibt es bei Schiffsbeteiligungen keine Garantie, dass die prognostizierten Einnahmen aus dem Betrieb der Schiffe auch in voller Höhe eintreffen. Schiffsbeteiligungen sind eine unternehmerische Beteiligung, die mit erheblichen Risiken in Bezug auf den Investitions- und Finanzierungsplan beinhalten.


Daher ist es für den Verbraucher sehr wichtig, die besten Anbieter mit den seriösesten Prognosen zu finden. An dieser Stelle führt kein Weg an einem Beratungsgespräch mit einem themenvertrauten Experten vorbei. Hier muss der Anleger einen Fachmann finden, der ein Konzept entwickelt, welches auf die individuelle und vor allem die steuerliche Situation des Anlegers abgestimmt ist.

Elke Lohre

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