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Die Abgeltungssteuer 2009 vermeiden – Steuern sparen

Knapp zwei Wochen ist es jetzt her, dass die Abschreckungssteuer mit der Absegnung der Unternehmenssteuerreform durch den Bundesrat die letzte Hürde genommen hat. Somit ist nun sicher, ab dem 1 Januar 2009 verfolgt die Besteuerung der Anleger pauschal mit 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.


Erstaunlich wie schnell dieses Gesetz durchgeboxt wurde, vor allem da ein Großteil der Bevölkerung zu den Verlierern gehören wird. Im Sommer 2006, das Land steckte im Fußballfieber, machte sich die Regierung an die Ausarbeitung der Unternehmenssteuerreform, zu der auch die Abgeltungssteuer 2009 gehört. Ziel war es, das deutsche Steuer(un)wesen zu vereinfachen. Heute wissen wir, das Ziel wurde um Weiten verfehlt.

Was ändert sich
Neu werden alle Erträge aus Kapitalanlagen sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit bis zu 28% besteuert. Dividenden, Zinsen, Erträge aus Investmentgeschäften, Zertifikaten sowie die Realisierung von Kursgewinnen fallen unter die Abgeltungssteuer. Leider werden Geldanlagen zur Altervorsorge und Eigenheimfinanzierung nicht gesondert behandelt, sondern müssen zukünftig auch voll versteuert werden.

Schmerzlich aus Anlegersicht ist auch der Wegfall der Veräußerungsfrist, besonders langfristig orientierte Anleger wird dies wehtun. Waren bis jetzt Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei, werden sie neu zu jederzeit mit der vollen Abgeltungssteuer belastet. Auch Anleger die vor allem auf Dividenden setzten werden zukünftig schlechter fahren, denn auch das Halbeinkünfteverfahren (Besteuerung der Halben Dividende mit dem persönlichen Steuersatz) ist dem Rotstift zum Opfer gefallen.

So erfolgt die Umsetzung
Die Abgeltungssteuer 2009 wird zukünftig direkt an der Quelle von der Bank berechnet und ans Finanzamt überwiesen. Dazu ermittelt die Bank Ihre Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Wenn Sie ihr Vermögen bei mehreren Banken haben, müssen diese sich untereinander austauschen, das Sie bei zeitgleichen Gewinnen und Verlusten, die Verluste gegen die Gewinne verrechnen können, wodurch Sie bereits unnötige Abgeltungssteuer vermeiden können. Zukünftig werden Sie von ihrer Bank nach der Religionszugehörigkeit gefragt werden, da auch die Kirchensteuer direkt berechnet und abgeführt wird.

Jetzt handeln und Vermögen vor der Abgeltungssteuer schützen
Zum Glück bleibt noch Zeit um Verlust von Vermögen durch Abgeltungssteuer zu verhindern. Hier kann der Anleger u.a. zwei grundsätzliche Strategien anwenden:

Altes Recht konservieren: Alle noch vor dem 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen wie z.B. Aktien konservieren altes Recht auf unbestimmte Zeit. Wird nun aber eine steuerfrei Entnahme, eine Umschichtung oder ein Strategiewechsel durchgeführt, verfällt dieses alte Recht.

Darin liegt auch das Problem dieser Strategie, der Anleger, will er die Abgeltungssteuer umgehen, wird zum Stillhalten verdammt. Darf man selber um den Steuerschutz nicht zu zerstören nicht handeln, sollte mindestens die Geldanlage so flexibel wie möglich sein.

Neue Chancen nutzen: Die Finanzbranche ist für ihre Anpassungsfähigkeit bekannt. Bereits bestehen zahlreiche Abwehrmaßnahmen um die Abgeltungssteuer zu umgehen, dies für jede Risikobereitschaft und Geldanlagevolumen:

Mit Fonds, Dachfonds und speziellen Varianten wie den Lebenszyklusfonds kann die Abgeltungssteuer umgangen werden. Innerhalb des Fonds darf nach belieben Aktien gekauft und verkauft werden, für den Privatanleger hätte dies bereits Abgeltungssteuern zur Folge.

Beim Versicherungsmantel wird die Geldanlage als Prämie in eine Lebens- oder Rentenversicherung eingebracht. Von Außen ist nur noch die Versicherung zu sehen und genießt so einen Steuerschutz bis zur Verrentung oder Kapitalentnahme. Selbst die Entnahme erfolgt unter steuerlich günstigeren Bedingungen.


Egal ob Fonds, Versicherungsmantel oder sonst eine Geldanlage gekauft werden soll, die zentrale Frage für jeden Anleger lautet: “Wie viel Risiko bin ich bereit für meine Wunschrendite einzugehen?“

Johannes Burri

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