Der Ratenkredit
Bei Ratenkrediten handelt es sich um finanzielle Mittel, die Privat- oder Geschäftskunden durch Kreditinstitute zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe des Ratenkredits hängt von der finanziellen Situation des Kreditnehmers ab. Der Kredit unterliegt bestimmten Bedingungen, die im Einzelnen im Kreditvertrag geregelt sind.
Man unterscheidet generell zwischen zweckgebundenen Ratenkrediten und Ratenkrediten, die ohne Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden. Zweckgebundene Ratenkredite sind zum Beispiel Kredite, die im Rahmen der Baufinanzierung vergeben werden. Hierzu zählen auch Bauspardarlehen, die nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Unabhängig von der Nutzung des Kredits erfolgt die Rückzahlung in vertraglich festgelegten monatlichen Raten über die Dauer der Laufzeit. Die Laufzeit liegt zwischen 6 und 72 Monaten. Generell gilt, dass ein Ratenkredit durch hohe monatliche Raten schon innerhalb einer kurzen Laufzeit abbezahlt werden kann. Niedrige monatliche Raten erfordern eine entsprechend längere Laufzeit. Hinzu kommen außerdem Zinsen, die für die Inanspruchnahme des Ratenkredits zu zahlen sind.
Zu Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditinstitut steht die Anfrage bei der Schufa, um vergangenes Kreditverhalten des Antragstellers zu prüfen. Wurden bereits früher in Anspruch genommene Ratenkredite ordnungsgemäß zurückgezahlt spricht dies für den zuverlässigen Charakter des Kunden. Wird der Ratenkredit bewilligt wird der Schufa eine Mitteilung hierüber gemacht. Die Genehmigung zur Aufnahme eines Ratenkredits ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Kreditnehmer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein. Darüber hinaus müssen anhand von Gehaltsabrechnungen und anderen Nachweisen ein regelmäßiges monatliches Einkommen und finanzielle Rücklagen bestätigt werden. Zur Sicherung des Ratenkredits können vorhandene Vermögenswerte des Kreditnehmers an das Kreditinstitut verpfändet werden, so dass dem Kreditinstitut bei Ausbleiben der Ratenzahlung die Vermögenswerte zustehen.
Darüber hinaus kann eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden oder ein Bürge eingesetzt werden. Die Restschuldversicherung begleicht den Ratenkredit im Todesfalle des Kreditnehmers, so dass die Hinterbliebenen nicht durch die monatlichen Raten belastet werden. Der Bürge verpflichtet sich zur Tilgung des Ratenkredits für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist.
Thomas Meyer
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