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Personenschutz

Was bedeutet der Ausdruck Personenschutz und in welcher Form wird er in Westeuropa als staatlicher Dienst oder privatwirtschaftliche (kommerzielle) Dienstleistung angeboten.


Kurz abgegrenzt ist Personenschutz die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutzwürdigen Person (Schutzperson) gegen Angriffe Anderer durch den Personenschützer (ugs. Leibwächter oder Bodygard).

Personenschützer haben nicht nur den direkten Körperschutz der Schutzperson zur Aufgabe. So ist die Hauptaufgabe vor allem das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren für die Schutzperson. Dies ist durch auffälliges Verhalten von Personen, anormales Aussehen oder das Mitführen ungewöhnlicher Gegenstände gekennzeichnet.

Genauso wichtig ist eine umfangreiche vorausschauende Analyse von Art und Ausmaß der Bedrohung der Schutzperson selbst. Hierzu gehören u.a. auch das Umfeld mit den Angehörigen und Besitztümern. Dies dient dazu, erforderliche vorbeugende Schutzmaßnahmen wie Fahrzeugsicherung, Fahrtroutenplanung, Personalcheck oder Gebäudesicherung ergreifen zu können.

Vor der Ankunft des Klienten planen Personenschützer im Gespräch mit Flughafenpersonal, Sicherheitsleuten im Hotel, Restaurantbesitzern und der Polizei den Besuchsablauf. Vor einer Großveranstaltung (z.B. Pressekonferenz) klärt ein „Vorkommando“ die Räumlichkeiten, Zugänge, Fluchtwege und erarbeitet den nächsten Weg etwa zu geeigneten Krankenhäusern oder sucht den Kontakt zur örtlichen Polizei. Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Zwischenfällen, daher setzen Personenschützer/innen Schusswaffen äußerst sparsam und als letztes Mittel ein.

Die Arbeit staatlicher Personenschützer ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Hier sind auch die Zuständigkeiten klar geregelt und aufgeteilt. So ist für die Sicherheit der Mitglieder der Verfassungsorgane und deren ausländischer Gäste das Bundeskriminalamt zuständig. Hierzu hat das Bundeskriminalamt eine gesonderte Abteilung. Dagegen ist für den Schutz von Ministerpräsidenten oder Ministern eines Bundeslandes oder gefährdeter Botschafter das Landeskriminalamt des jeweils zuständigen Bundeslandes verantwortlich. Art und Umfang des Personenschutzes werden nach individuellen und ständig angepassten Gefährdungsanalysen festgelegt und können daher täglich variieren.

Schutzpersonen sind Personen, die in der Regel im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen und ihrer Gefahrenprognose nach einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind oder Personen, die durch verschiedene Lebensumstände erheblicher Bedrohung ausgesetzt sind. (z.B. Zeugenschutz, Opfer organisierter Kriminalität usw.)


Hingegen müssen zum Beispiel Schauspieler, Popstars oder Personen, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, ihre Personenschützer selbst beauftragen und bezahlen, sofern sie keiner besonderen Bedrohung unterliegen und daher staatlichen Personenschutz gestellt bekommen. Die Voraussetzungen, damit die staatlichen Anforderungen erfüllt sind, damit die Schutzperson als „besonders bedroht“ gilt, sind jedoch extrem hoch angesiedelt.

Axel Müller
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