ContentMix | Beruf & Karriere | Existenzgründung als Freiberufler

Existenzgründung als Freiberufler

Die Existenzgründung ist eine echte Alternative zur Festanstellung. Dabei wird häufig der Begriff der Freiberuflichkeit mit dem Begriff der Selbstständigkeit verwechselt. Die Existenzgründung als Freiberufler ist eine Sonderform der Existenzgründung, die Ihre gesetzliche Basis im Steuerrecht hat. Maßgeblich für die Existenzgründung als Freiberufler ist § 18 Einkommensteuergesetz. In diesem Paragraphen findet sich eine Auflistung von Berufsbildern, die im Rahmen einer Existenzgründung als Freiberufler betrachtet werden.


Typische freiberufliche Tätigkeiten sind medizinische Berufe, Heilberufe, Rechtsanwälte, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Künstler, Architekten, Übersetzer, Ingenieure und weitere Berufe. Neuere Berufsbilder, die im Gesetz nicht ausdrücklich vorzufinden sind, sind beispielsweise Softwareentwickler oder Projektmanager.

Alle diese Berufe haben eines gemeinsam: Der Existenzgründer kann den Beruf nur aufgrund seiner Ausbildung ausüben. Die Tätigkeit ist an das Fachwissen der Person, die die Existenzgründung durchführt gebunden. Mit anderen Worten: Die Existenzgründung als Freiberufler ist meist mit einer hochwertigen Ausbildung wie einem Studium verbunden. In keinem Falle ist eine Existenzgründung, die sich auf den Handel mit Waren stützt, als Freiberuflichkeit zu betrachten. Auch Dienstleistungen solcher Art, die einfach zu erlernen sind, gehören selten zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Wer handwerklich arbeitet, kann ebenfalls kein Freiberufler sein; Existenzgründungen im Handwerk sind grundsätzlich gewerblich und eventuell bei der Handwerkskammer zulassungspflichtig.


Der Begriff Selbstständigkeit dagegen bezieht sich auf alle Existenzgründungen. Er bedeutet lediglich, dass eine Person nicht fest angestellt arbeitet, sondern auf eigenes Risiko ein Unternehmen gründet. Ob dieses Unternehmen als Freiberuflichkeit zu betrachten ist oder nicht, hängt von den Regelungen im vorher genannten Gesetz ab und muss im Vorfeld der Existenzgründung geprüft werden.

Andrea Delp

Wenn Sie diesen Artikel verlinken möchten, bitte folgenden Code dafür verwenden:

 
Die beliebtesten Artikel

Die 50 meistgelesenen Artikel