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Neubau von Seniorenwohnungen – Planungsgrundlagen

1. Einleitung
Nach den „Yuppies“ der 80er- und den „Techno Kids“ der 90er-Jahre entdecken Wirtschaft und Gesellschaft eine neue Zielgruppe – die Senioren. Ein im Vergleich zu früher verbesserter Gesundheitszustand, eine höhere Mobilität, gestiegene Konsumfreude und nicht zuletzt die hohe Kaufkraft dieser Bevölkerungsgruppe eröffnen einen neuen Markt. Auch aus Sicht der Bauwirtschaft und der Bauinvestoren ist diese Zielgruppe gefragter denn je.


Aus diesen zuvor genannten Gründen entstand die Idee eine Seniorenwohnanlage an der Edmund Weber Straße in Herne Röhlinghausen zu bauen.

Es werden zwei verschieden große Wohnungstypen in einem 2 bis 3 geschossigen Wohnhaus inmitten einer Grünanlage erstellt. Das gesamte Haus ist rollstuhlgeeignet, mit Aufzug ausgestattet und barrierefrei. Im Dachgeschoss wird ein Gemeinschaftsraum mit Küche erstellt, der für hausgemeinschaftliche Feiern, z.B. Geburtstage, kostenlos genutzt werden darf. Im Keller befinden sich ein Trocknungs- und Waschraum sowie Abstellplätze für z.B. Fahrräder und Gehhilfen. Bei der Außenanlagengestaltung sind genügend PKW-Stellplätze für die Bewohner berücksichtigt worden. Das Haus besteht insgesamt aus 27 Wohnungen. Es werden 21 Wohnungen mit ca. 50-55 qm Wohnfläche als „1-Personen Wohnung“ und 6 Wohneinheiten als „2-Personen Wohnung“ mit ca. 65 qm erstellt. Beide Wohnungstypen sind identisch ausgestattet. Die Wohnungen verfügen jeweils über ein geräumiges Schlafzimmer, eine Küche mit Essbereich, eine Diele, ein Bad, einen Abstellraum mit Anschlüssen für Trockner und Waschmaschine und ein lichtdurchflutetes Wohnzimmer mit Balkon, im Erdgeschoß teilweise mit Terrasse.

Die Wohnungen sind bezugsfertig, d.h. die Wände sind tapeziert und weiß gestrichen, die Fliesenböden sind verlegt und die Wohn- und Schlafzimmer mit PCV-Boden ausgestattet. Das Bad ist komplett gefliest incl. aller notwendigen Haltegriffe.

Die Wohnungstüren sind aus Buche. Auf Wunsch kann ein Hausnotruf in jeder Wohnung installiert werden. Ferner gibt es die Möglichkeit den Service vom Deutschen Roten Kreuz zu nutzen (z. B. Essen auf Rädern).

2. Besondere Anforderungen an die Ausstattung
In den folgenden Punkten werden kurz die wichtigsten Parameter genannt, die bei der Planung von behinderten gerechten Wohnungen berücksichtigt werden müssen und bei dem in der Einleitung beschriebenen Projekt umgesetzt wurden.

2.1 Zuweg
Ungenügende Durchgangsbreiten beispielsweise bei Türen, in Fluren und bei Zugangswegen erfordern entsprechende Maßnahmen. Zuwege müssen mindestens eine Breite von 1,50m breit, stufenlos und mit einer rutschsicheren Oberfläche beschaffen sein. Steigungen bis zu 6% Gefälle dürfen erstellt werden, dabei sollte aber die Farbe des Belages so gewählt werden, dass sich der Weg von der Umgebungsfläche abhebt. Eine ausreichende Beleuchtung ist in der Planung zu berücksichtigen.

2.2 Hauseingang
Der Bewegungsraum vor der Haustür sollte 1,50m x 1,50m gross sein um mit einem Rollstuhl gut halten zu können. Die Durchgangsbreite der Tür sollte mindestens 90 cm betragen und stufenlos sein. Beidseitig montierte Handläufe vermitteln den Bewohnern Sicherheit. Durch eine Überdachung des Eingangsbereiches wird ein Wetterschutz gewährleistet. Die Klingelanlage muss mit Gegensprechanlage und Beleuchtet ausgestattet sein. Im Hauseingang sollte eine eingelassenen Sauberlaufzone bündig mit dem Flurboden eingebaut sein. Die Tür ist mit einen Feststelleinrichtung auszustatten.

2.3. Wohnungseingang
Ausstattungs- und Bedienelemente wie Türdrücker, Griffe, Briefkasten, Gegensprechanlage- und Klingelanlage, Türspion sind Grundausstattung. Die Spionhöhe sollte für Rollstuhlfahrer 85cm und zwei weitere Spione als Winkelspione auf 1,20m bzw. 1,60m betragen. Eine gute Ergonomie der Griffe sollte bei der Wahl berücksichtigt werden.

2.4 Flur
Die Mindestbreite sollte 1,50m betragen. Die Bodenbeläge müssen rutschsicher und rollstuhlgeeignet sein. Eine verschattungsfreie Beleuchtung ist zu sichern. Kleiderablagen mindestens 1,00 m breit und 30 bis 60 cm tief als offene und unterfahrbare Teile sind zu installieren. Kleiderstangenhöhen dürfen 1,40 m nicht überschreiten. Bei Bedarf sind Handläufe anzubringen bei einer Höhe von ca. 95cm Mitte Handlauf.

2.5 Treppenhaus
Bei der Planung der Bewegungsflächen ist eine Größe von 1,50 x 1,50 m neben Auf- und Abgängen zu berücksichtigen. Durchgangsbreiten zwischen den beiden Handläufen sollten 1,50m betragen. Stufenunterschneidungen müssen dringend vermieden werden. Ein rutschsicherer Bodenbelag ist im Treppenhaus einzubauen. Die Handläufe dürfen im Treppenauge keine Unterbrechungen haben und müssen mindestens 30 cm waagerecht auf die Podeste geführt werden. Eine ausreichende Stufenausleuchtung ist wichtiger Bestandteil der Planung. Die Stufen sind von den Podesten mit markieren zu unterscheiden.

2.6 Rampen
Zur Überbrückung von Höhenunterschieden sollen Rampen eingesetzt werden. Die Steigung darf dabei nicht 6,00 % übersteigen. Bei geplanten Bewegungsflächen und Zwischenpodesten sind mindestens 1,50 m lang auszubilden. Der Belag ist rutschhemmend, rollstuhlgerecht und witterungsbeständig (im Außenbereich) zu wählen. Es darf kein Quergefälle eingebaut werden und die Radabweiser sollten beidseitig 10 cm hoch und mindestens 30 cm am Anfang und am Ende weitergeführt sein. Die Breite sollte 1,20 m nicht unterschreiten.

2.7 Küche
Eine Übereckanordnung von Herd und Spüle mit einem in der Mitte liegenden Arbeitsbereich ist Grundlage jeder Planung. Eine andere Möglichkeit ist die Sachen nebeneinander anzuordnen. Die Arbeitshöhe liegt bei 67 cm, Unterfahrbar sollten alle Teile der Küche sein. Der Abstand zwischen den Küchenzeilen darf 1,50 m nicht unterschreiten. Die Höhe von Schubladen und Regalen sollte 120 cm nicht überschreiten.

2.8 Essbereich
Eine Beziehung zum Kochbereich ist wünschenswert. Eine natürliche Belichtung durch die Anordnung der Fenster ist bei der Planung zu beachten. Der Tisch sollte stabil, standsicher und unterfahrbar sein. Die Höhe nicht 70 -75 cm unterschreiten

2.9 Wohnraum
Es sollten keine Läufer etc. liegen und eine Übermöblierung ist zu vermeiden. Der Wohnzimmertisch sollte keine Querverstrebungen haben und unterfahrbar sein. Eine Höhe von 60 cm sollte gegeben sein.

2.10 Schlafraum
Die Längsseite des Bettes sollte mindestens 1,20m zur Wand / Schrank betragen. Die Türdurchgangsbreite mindestens 90 cm haben.

2.11 Sanitärausstattung
Die Bewegungsflächen sollten mindestens 1,20 x 1,20 m betragen. Die Dusche ist ebenerdig auszuführen (Stufenlos). Vor dem Waschtisch, dieser muss unterfahrbar sein, ist eine Fläche von 1,20 x 1,20 m in der Planung zu berücksichtigen. Der Waschtisch ist flach geformt und unterfahrbar. Die Montagehöhe ist zw. 82-85 cm zu fixieren. Ein Kippspiegel ist auf dem Waschtisch zu montieren. Unterputz- oder Flachaufputzsiphon der dann verkleidet werden muss sind zu verwenden (Verbrühschutz). Die Sitzhöhe des WC ist 48 cm. Papierrollenhalter sind so anzubringen, dass eine leichte Bedienung möglich ist. Einhebelmischer sind als Armaturen zu verwenden. Die Türbreite ist mit 90 cm zu berücksichtigen und nach außen zu öffnen.

2.12 Balkone und Terrassen
Die Loggia / Terrasse sollte mind. 4,5 qm groß sein. Die Bewegungsflächen con 1,50 x 1,50m sind zu beachten. Die Durchgangsbreite von 90 cm ist auch hier Planungsgrundlage. Ein Stufenloser Zugang ist zu schaffen und eine Brüstung sollte von 60 cm an durchsichtig sein um einen Ausblick aus Sicht eines Rollstuhlfahrers zu sichern.


3. Ausblick
Die Lebensqualität der Senioren wird vor allem durch die Wohnqualität bestimmt. Durch die Tatsache, dass die Bevölkerung älter wird und nach Prognosen im Jahre 2030 mehr als 35 % der Menschen älter als 60 Jahre sind ist ein altengerechter und barrierfreier Wohnraum herzustellen. Aufgabe der Zukunft wird sein immer mehr von diesem Wohnraum durch Neubauten oder Umbauplanungen zu realisieren. Abschließend als Leitfaden wird erwähnt, dass „der Weg zum Briefkasten keine Weltreise sein soll“.

Frank Holtmann

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