Garagen in der DDR und die Probleme, die sie heute machen
In der Deutschen Demokratischen Republik war es bekanntermaßen schwierig bis unmöglich, Eigentum zu erwerben. Um aber trotzdem an eine Garage oder Fertiggarage für das lang ersehnte Auto zu gelangen, bot der Staat seinen Bürgern Nutzungsrechte an Grundstücken an, die sie fast nach Belieben bebauen durften.
Wer zur damaligen Zeit einer der seltenen Besitzer eines Autos war und über genügend Mittel wie Geld und Baustoffe verfügte, baute sich seine Garage, die somit zu seinem Eigentum wurde. Die Geschichte wollte es, dass sich im Jahr 1989 die DDR und BRD vereinigen. Besondere Richtlinien zur Herstellung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in Eigentums- und Vermögensfragen wurden 1994 im Sachenrechtsbereinigungsgesetz und 1995 im Schuldrechtsanpassungsgesetz festgehalten, die nach Vorgabe des Wiedervereinigungsvertrages beschlossen wurden.
Diese sahen in den Fällen der Garagenbauer vor, dass sie bis Ende des Jahres 2006 die Grundstücke, auf denen ihre Garagen standen ohne Einschränkungen nutzen könnten. Dem neuen Eigentümer des Grundstückes war es möglich, die Pachtverträge unter der Bedingung von Wertausgleichszahlungen für die Garage zu kündigen.
Ab dem 1.1.2007 fiel diese Einschränkung weg und machte den Weg für die Kommunen frei, den Besitzern von Garagen Pacht- und Kaufverträge anzubieten, um damit die Stadtkasse etwas zu füllen. Näheres regeln die Paragraphen 11 und 12 SchulRAnpG.
Andreas Mettler
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