Die Unabhängigkeit von Energieberatern
Zunächst ein Beispiel: Sie gehen mit einem guten Freund in ein Geschäft um eine Hose zu kaufen. Der Verkäufer schwärmt, wie toll Sie in der 300 Euro teuren Jeans aussehen. Ihr Freund sagt Ihnen, das Sie Ihnen gar nicht steht, überhaupt nicht richtig sitzt und die andere Hose für 60 Euro viel besser an Ihnen aussah. Wessen Rat befolgen Sie jetzt?
Diese Frage war jetzt wohl nicht schwer zu beantworten. Doch so klar ist es nicht immer. Zu einfach ist es, auf verlockende Komplettangebote (Beratung Ausführung) einzugehen.
„Oh, wie praktisch. Mein Heizungsinstallateur bietet auch Energieberatungen an. Da kann er mir endlich verraten, ob ich meine Heizung erneuern oder die Dachschrägen dämmen sollte. Außerdem sind die Beratungen bei ihm viel billiger.“
Natürlich wird Ihre Heizung seinen energetischen Berechnungen zufolge einer dringenden Modernisierung bedürfen. Sicher hat er auch gleich einen Kostenvoranschlag für Sie dabei. Wirklich sehr praktisch. Es ist leider nichts verbotenes daran. Der Berater muss nicht einmal eine entsprechende Qualifikation besitzen. Theoretisch darf das jeder, der meint sich damit auszukennen.
KLARTEXT: Wollen Sie eine ordentliche Energieberatung, sind Sie auf die Qualifikation und Unabhängigkeit Ihres Beraters angewiesen. Wer auch nur annähernd ein finanzielles Eigeninteresse an Ihren Investitionsentscheidungen haben könnte, ist Ihnen keine Hilfe. Wer zunächst unabhängig scheint, Ihnen dann aber konkrete Handwerksunternehmen für die Ausführung seiner Vorschläge nahe legt, kann ebenfalls nicht ernst genommen werden.
Zudem bestehen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Bewilligung von Fördermitteln auf unabhängige Berater. Ist Ihr Berater also beim BAFA zugelassen, ist das schon einmal ein Hinweis auf seine Unabhängigkeit sowie seine ausreichende Qualifikation, jedoch auch keine Garantie. Jeder sollte für sich analysieren und entscheiden, ob der jeweilige Berater in Frage kommt oder nicht. Neben der Qualifikation ist also zu klären, womit der potenzielle Berater sich außerdem beschäftigt und Geld verdient.
Übrigens: Ist z. B. ein Handwerksbetrieb unberechtigterweise bei der BAFA zugelassen und beantragt Fördermittel für Ihr Gebäude, so erfüllt er den Straftatbestand des Subventionsbetrugs. Und das ist aus rechtlicher Sicht keine harmlose Sache.
Thomas Winkelbauer
staatl. gepr. Techniker
unabhängiger Gebäudeenergieberater
www.geb-potsdam.de
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